Das neue Erbschaftsteuergesetz - Hofübergaben bleiben meist von Steuer verschont
Nach zähem Ringen hatten sich die Spitzen der Berliner Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD zum Jahresende 2008 auf ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht verständigt. Am 27. November hat der Bundestag und am 5. Dezember der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Damit konnte die Reform, wie geplant, am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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Kennzeichnend für das neue Recht ist, dass die Vermögenswerte, besonders von Grundvermögen, erheblich höher ausfallen werden als bisher. Gleichzeitig sind eine Erhöhung der Freibeträge sowie ein hoher oder vollständiger Wertabschlag bei Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebs vorgesehen. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens konnten durch den geschlossenen Einsatz des Berufsstandes auf Bundes- und Landesebene erhebliche Verbesserungen für die Landwirtschaft erreicht werden. Erforderlich wurde die Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 2007. Das Bundesverfassungsgericht stufte die Wertermittlung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer, gerade auch in der...