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Rechtsstreit mit Omira: Gericht weist Klage ab

In einem zwischen einem Landwirt aus Fronhofen aus dem Kreis Ravensburg und der OMIRA um die Verwendung von Gewinnen geführten Rechtsstreit hat das Landgericht in einem am 3. März verkündeten Urteil die Klage des Landwirts als unzulässig abgewiesen. Dies teilt das Landgericht Ravensburg in einer Pressemitteilung mit.

Veröffentlicht am
Der klagende Landwirt, der einer Milchliefergruppe angehört, die wiederum Gesellschafter der Oberland Milchverwertung Ravensburg GmbH (OMIRA) ist, wollte einen 2007 gefassten Gesellschafterbeschluss der beklagten OMIRA für nichtig erklären lassen. Der Gesellschafterbeschluss sah vor, dass Gewinne nicht an die Gesellschafter ausbezahlt werden. Ein Vertreter der Milchliefergruppe, der auch der Kläger angehört, hatte dem zugestimmt. Nach Ansicht des Klägers beeinträchtige diese Praxis der OMIRA in unzulässiger Weise die Rechte der Gesellschafter. Richter spielt den Ball in die Reihen der Landwirtschaft zurück Der Vorsitzende Richter Matthias Schneider (Kammer für Handelsachen) war der Ansicht, dass die Klage nicht zulässig sei, da ein...
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