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Rentenbank-Kredite zum Teil beihilfefrei

Die Beihilfewerte von Förderkrediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank verringern sich, nachdem der EU-Referenzzinssatz zum 1. März deutlich gesenkt worden ist. Jetzt sind zum Beispiel alle Darlehen in der Preisklasse A ab einem Zinssatz von 4,12 Prozent beihilfefrei. Die Rentenbank selbst hat ihre Zinssätze zum 1. März nicht gesenkt, sie orientiert sich am Kapitalmarkt.

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Grundsätzlich ist es so, dass alle Zinssätze, die unter diesem EU-Referenzzinssatz liegen, definitionsgemäß eine Beihilfe enthalten. Das Problem: Sobald die Kredite eine Beihilfe enthalten, müssen sämtliche EU-Regularien beachtet werden. Es dürfen keine Obergrenzen überschritten werden, Beihilfe- und Kumulierungserklärungen müssen eingereicht werden. Bei den beihilfefreien Krediten fällt das jetzt weg. Für die Landwirte heißt das, dass sie einfacher an Kredite kommen, mit weniger Bürokratie und ohne Obergrenzen. Flächenkäufe seien in voller Höhe über alle Kredittypen aus den Förderprogrammen der Rentenbank finanzierbar.
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