Kreuzkraut ein Einzelfall – kein Verzicht auf Rucola nötig
Das in Norddeutschland von einem Verbraucher gefundene Kreuzkraut in einem Rucolasalat dürfte wohl ein Einzelfall sein.
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Sowohl das rheinland-pfälzische als auch das baden-württembergische Verbraucherschutzministerium schätzen dies so ein. In keiner der über 9.000 zurückgegebenen Rucola-Packungen wurden Verunreinigungen festgestellt, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz vom 12. August. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg plant daher auch keine extra Untersuchungsaktion. Das in Norddeutschland gefundene Kreuzkraut war übrigens nicht das hochgiftige Jakobskreuzkraut, sonder nur das Gemeine Kreuzkraut. Es ist ein Gartenunkraut, das sich zunehmend ausbreitet. Leider kann kein gegen das Kreuzkraut wirksames Herbizid mehr eingesetzt werden. In der Volksmedizin...