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Neue Patientenverfügung

 Ab 1. September wird der Wille des Patienten deutlich gestärkt: Wenn man selbst nicht mehr nach Behandlungswünschen gefragt werden kann, hat nun der in einer Patientenverfügung festgelegte Wille Vorrang vor Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen.

Veröffentlicht am
Was bei der Vorsorge für den „Fall der Fälle“ zu beachten ist, erläutert verständlich und kompakt der Ratgeber „Patientenverfügung" der Verbraucherzentrale. Auf rund 130 Seiten beschreibt er die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge und enthält Formulierungshilfen für deren konkrete Umsetzung. Der Leser erfährt, was beim Verfassen von Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht zu beachten ist, wie die Gestaltungsmöglichkeiten aussehen und welche Konsequenzen mit diesen Willenserklärungen verbunden sind. Realistische Fallbeispiele, Checklisten und Mustertexte runden das nützliche Buch ab. Käufer erhalten als kostenlosen Service Textbausteine und Musterbriefe zum Download unter...
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