Stevia: Keine Kalorien, keine Karies
Die französischen Behörden haben Ende August 2009 Rebaudiosid A, ein aus Stevia-Blättern extrahiertes Glycosid, zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren als Süßungsmittel für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Die Zulassung gilt nur innerhalb Frankreichs. Nach Deutschland dürfen die mit Rebaudiosid A gesüßten Lebensmittel nicht vertrieben werden. Dafür wäre eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
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