Mehr Nährwertangaben auf Produkten
Ob sich das Warten gelohnt hat, darüber lässt sich streiten: Eine im Februar 2010 veröffentlichte europäische Verordnung erweitert den Anhang der Health-Claims-Verordnung (HCVO) um fünf nährwertbezogene Angaben.
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Festgelegt wurden die Bedingungen für die Werbung mit den Aussagen "Quelle von Omega-3-Fettsäuren", "Mit einem hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren", "Mit einem hohen Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren", "Mit einem hohen Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren" und "Mit einem hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren". Der Hinweis "Mit einem Gehalt an ungesättigten Fettsäuren" darf beispielsweise nur noch verwendet werden, wenn mindestens 70 Prozent der im Lebensmittel enthaltenen Fettsäuren ungesättigt sind und diese mindestens 20 Prozent der Energie des Produktes liefern. Was zunächst sehr sperrig klingt, hat durchaus Vorteile: Der Verbraucher kann nun sicher sein,...