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Zur Kasse gebeten

Seit 1. Juli müssen Eltern ihren Kindern Unterhalt bezahlen, wenn die Kinder unter 25 Jahre alt und länger als ein Jahr arbeitslos sind.
Veröffentlicht am
Söhne oder Töchter die in einer eigenen Wohnung leben, bekommen nur noch in Ausnahmefällen Geld vom Staat für Miete und Heizung. Für viele bedeutet dies, dass sie wieder ins Elternhaus zurückgehen müssen. Kinder die noch zu Hause leben und deren Eltern ebenfalls Arbeitslosengeld beziehen, bekommen nur noch achtzig Prozent Arbeitslosengeld II ausbezahlt. Bei berufstätigen Eltern wird genau berechnet, ob ein Kind mitfinanziert werden kann. Verdienen die Eltern gut, wird den Kindern die staatliche Arbeitslosenunterstützung komplett gestrichen. Im Übrigen muss der Unterhalt von den Eltern auch dann übernommen werden, wenn diese bereits eine Ausbildung finanziert haben.
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