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Keine Pflanzenschutzmittel auf Gehwegen ausbringen

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen oder Zufahrten ist strikt verboten. Darauf weist das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin.
Veröffentlicht am
Was viele nicht wissen: dieses Verbot gilt für alle Chemikalien, die zur Unkrautvernichtung eingesetzt werden können. Auch die im Handel frei käuflichen Mittel fallen darunter, selbst wenn diese auf der Verpackung als umweltfreundlich oder biologisch abbaubar bezeichnet werden. Grund des Verbotes: durch Abschwemmung von gepflasterten oder versiegelten Flächen können Pflanzenschutzmittel leicht in Oberflächengewässer oder in das Grundwasser gelangen und somit die Umwelt teils erheblich belasten. In besonderen Fällen kann das Pflanzenschutzamt als zuständige Behörde Ausnahmen zulassen. Anfragen im Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen haben gezeigt, dass dieses Anwendungsverbot offensichtlich nicht bekannt ist. Immer...
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