Zeit, an der Uhr zu drehen
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Das TAB hat eine umfangreiche Studie zur Bilanz der Sommerzeit vorgelegt. Zuletzt hatte sich 2007 die EU-Kommission mit diesem Thema beschäftigt und herausgefunden, dass, abgesehen von der Begünstigung von Freizeitaktivitäten und der Erzielung geringfügiger Energieeinsparungen, die Auswirkungen der Sommerzeit kaum ins Gewicht fallen würden. Auch nach den Erkenntnissen des TAB von 2016 sind die Auswirkungen weder in die eine noch andere Richtung in relevantem Maß messbar. Die Energieeinsparmöglichkeiten, weswegen der Zeitenwechsel 1980 eingeführt worden war, seien nur in sehr geringem Umfang nachweisbar.
Auch die gesundheitlichen Auswirkungen seien, wenn es welche gebe, von vorübergehender Dauer. Ob sich tatsächlich das Herzinfarktrisiko durch die Zeitumstellung erhöhen würde, sei nicht nachweisbar. Finnische Forscher dagegen hatten Anfang des Monats eine Studie vorgestellt, nach der die zweimalige Zeitumstellung im Jahr auf Sommerzeit oder Winterzeit das Risiko für Schlaganfälle, vor allem bei Senioren, messbar erhöhe.
Übrigens: Allein in dieser Legislaturperiode habe es zur Abschaffung der Sommerzeit 571 Petitionen im Deutschen Bundestag gegeben, so viele wie bei sonst keinem anderen Thema.
Rechtlich gesehen ist es Deutschland nicht möglich die Zeitumstellung im Alleingang abzuschaffen. Jede Änderung des gegenwärtig bestehenden halbjährlichen Wesels zwischen Normalzeit und Sommerzeit erfordere grundsätzlich eine Änderung der entsprechenden Richtlinie 2000/84/EG. Und ob ein Verfahren zur Änderung der Sommerzeitregelung eingeleitet werde liege allein im Ermessen der EU-Kommission, die dazu auch erstmal aufgefordert werden muss.
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