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Sensorik von Bag-in-Box Verpackungen

Verpackungen beeinflussen Lebensmittel

Bag-in-Box Verpackungen werden immer häufiger verwendet, um Getränke wie Apfelsaft oder Wein abzufüllen. Das CVUA Stuttgart untersuchte, ob diese Verpackungen den Geschmack von Getränken verändern. Insgesamt hat das CVUA Stuttgart 13 Verpackungen untersucht, zwei (15 Prozent) waren sensorisch auffällig und bei weiteren zwei Proben bestand der Verdacht, dass auch diese das darin abgefüllte Lebensmittel beeinflussen.

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CVUA Stuttgart
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Ergebnisse aus dem Projekt „Bag-in-Box“

Insgesamt wurden 13 Verpackungen sensorisch untersucht. Hierfür wurden die Beutel mit 85 °C heißem Wasser befüllt, für 24 Stunden bei Raumtemperatur gelagert und anschließend verkostet. Die 85 °C wurden gewählt um den Pasteurisierungsvorgang, der z.B. bei der Abfüllung von Apfelsaft vorgenommen wird, zu simulieren. Zwei Beutel (15 Prozent) waren sensorisch auffällig und bei weiteren zwei Proben war das Ergebnis nicht eindeutig, jedoch bestand der Verdacht, dass auch diese Beutel das darin abgefüllte Lebensmittel beeinflussen.

Sensorische Untersuchung im Labor

Zur Prüfung wird die Verpackung mit einem Prüflebensmittel befüllt, das dem zum Befüllen vorgesehenen Lebensmittel entspricht. Wenn verschiedenartige Lebensmittel eingefüllt werden können, wird zur Prüfung ein möglichst geschmacksarmes Lebensmittel z. B. Wasser verwendet. Neben der Befüllung des Lebensmittelbedarfsgegenstandes werden auch zwei sensorisch inerte Gefäße, zumeist aus Glas, befüllt und denselben Kontaktbedingungen wie der Lebensmittelbedarfsgegenstand unterworfen. Diese dienen als Vergleichsproben. Anschließend hat eine Gruppe von sechs bis acht Prüfern die Aufgabe, durch verdecktes Verkosten aus diesen drei Proben diejenige herauszufinden, die mit dem Bedarfsgegenstand in Kontakt war (sog. Dreiecksprüfung). Zusätzlich muss hierbei der Unterschied der kontaktierten Probe zu den beiden sensorisch unauffälligen Vergleichsproben anhand einer Skala von null bis vier beurteilt werden. Die Stufe null bedeutet hierbei, dass kein Unterschied zu den beiden Vergleichsproben besteht. Die höchste Stufe vier bedeutet, dass eine starke Geruchs- oder Geschmacksabweichung vorliegt. Wird mindestens die Stufe drei, also eine deutlich wahrnehmbare Abweichung festgestellt, entspricht die Probe nicht den rechtlichen Vorschriften und darf daher nicht in den Verkehr gebracht werden.

Nachgefragt beim Hersteller

Im Zuge der Nachermittlungen wurden uns in einem Fall mehrere Konformitätserklärungen, Prüfberichte und Lieferscheine vorgelegt. Das CVUA Stuttgart stellte fest, dass die ausgelieferten Beutel nicht für Temperaturen über 40 °C geeignet waren, da sie gemäß den Prüfberichten nur für den Temperaturbereich unter 40 °C untersucht wurden. In dem Lieferschein der Beutel wurde jedoch explizit darauf hingewiesen, dass diese bei Temperaturen bis zu 78 °C verwendet werden dürfen. In diesem Fall hat die Informationsweitergabe an den Verwender, die bei solchen Produkten gewährleistet sein muss, nicht funktioniert.

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