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Mehr Zuschüsse von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse

LKK bietet 2018 neue Leistungen

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse in der SVLFG bezuschusst ab 1. Januar 2018 weitere Leistungen der Schwangerschafts- vorsorge, der Hautkrebsvorsorge, der Kinder- und Jugendvorsorge sowie die professionelle Zahnreinigung.

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Die LKK bezuschusst die professionelle Zahnreinigung mit 80 Prozent der Kosten bis zu einem Betrag von 50,00 Euro je Versichertem im Kalenderjahr. Die professionelle Zahnreinigung ist bisher nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.

Schwangerschaft: Folgende Leistungen werden bezuschusst:

Hebammenrufbereitschaft mit bis zu 250,00 Euro je Schwangerschaft,

Toxoplasmose-Test mit bis zu 10,00 Euro einmal je Schwangerschaft,

B-Streptokokken Untersuchung mit bis zu 25,00 Euro einmal je Schwangerschaft.

Die Hebammenrufbereitschaft ist derzeit nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vorhanden.

Der Toxoplasmose-Test und die B-Streptokokken Untersuchung sind nur bei entsprechenden Verdachtsmomenten eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Kinder- und Jugendliche:

Die LKK bezuschusst mit 80 Prozent der Kosten den „Grundschulcheck“ U10, den „Schülercheck“ U11 und die „Jugendvorsorge“ J2 jeweils einmalig bis zu einem Betrag von 50,00 Euro.

Diese Untersuchungen sind derzeit nicht im Umfang der gesetzlichen Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen enthalten.

Das Hautkrebsscreening im Rahmen der gesetzlichen Hautkrebsvorsorge ist ab 35 Jahren alle 2 Jahre vorgesehen.

Die LKK bezuschusst das Hautkrebsscreening auch für Versicherte unter 35 Jahren mit 80 Prozent der Kosten bis zu einem Betrag von 20,00 Euro alle zwei Jahre. Hierzu ist Voraussetzung, dass bereits bestehende Risikofaktoren (zum Beispiel familiäre Disposition, heller Hauttyp) auf eine Schwächung der Gesundheit oder eine drohende Erkrankung hinweisen und diese Leistung nicht bereits im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge erbracht wird.

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