Vorsicht beim Kauf im Internet
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Die Zentralstelle der Bundesländer für die Kontrolle des Internethandels „G@ZIELT“ hat verschiedene Angebote unter die Lupe genommen. Online-Händler müssen sich bei der örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren. Die Aufgabe der Zentralstelle G@ZIELT ist es, nach nicht
registrierten Anbietern und gesundheitsgefährdenden Angeboten zu suchen.
Bei ihren Recherchen haben die Mitarbeiter einige Präparate mit der Substanz Sibutramin entdeckt. Sie wurde früher als Appetitzügler in Medikamenten verwendet, ist aber seit Jahren aufgrund starker Nebenwirkungen verboten. Nahrungsergänzungen für Sportler enthielten
den Stoff 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA), der Unruhe und Bewegungsdrang verursachen kann. In manchen, als „natürlich“ beworbenen Produkten war der Arzneistoff Sildenafil nachweisbar. Mehr als 30 weitere bedenkliche Präparate hat die Zentralstelle im Rahmen der europaweit koordinierten Internetrecherche „eFood“ gefunden.
Die Verbraucherschützer raten, Internetseite und Angebote für
Nahrungsergänzungsmittel vor dem Kauf genau zu prüfen. Es ist zum Beispiel verdächtig, wenn im Impressum nur ein Postfach und keine vollständige Adresse angegeben ist. Seriöse Anbieter lassen sich an Gütesiegeln erkennen, die den Qualitätskriterien der „Initiative D21“ entsprechen. Diese Gütesiegel können nur erworben werden, wenn der Online-Händler registriert ist und somit überwacht wird.
Eine Nahrungsergänzung aus dem Ausland kann hierzulande als
Arzneimittel angesehen werden. Dann wäre der Import verboten.
Wichtige Informationen wie das Zutatenverzeichnis müssen dem
Verbraucher bereits vor Abschluss des Kaufvertrags vorliegen.
Außerdem ist es ratsam, vor der Bestellung die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, kurz AGB, zu lesen.
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