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Das müssen ehrenamtliche Helferinnen beachten

Sichere Verpflegung auf öffentlichen Festen

Im Frühjahr und Sommer startet die Hochsaison für Vereins-, Schul-, Gemeinde- und Straßenfeste.  Wichtig ist dabei: Die privaten Veranstalter von solchen öffentlich zugänglichen Festen müssen dafür sorgen, dass beim Umgang mit Speisen und Getränken keine krankmachenden Keime in die Lebensmittel gelangen. Das gelingt, wenn ein Mindestmaß an Hygiene eingehalten wird. Was ist das aber genau?

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Was Organisatoren und Helfer genau dafür tun können, steht in der bundeseinheitlichen Leitlinie „Feste sicher feiern“, die das
Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) und die  Bundesarbeitsgemeinschaft für Hauswirtschaft e. V. (BAG-HW) herausgeben. Bei der geeigneten Standortwahl fängt es an: So sollen Stände und Büffets auf einem befestigten Bodenbelag aufgebaut werden. Wer Lebensmittel im Freien anbietet, muss sie von oben beispielsweise mit Zelten oder Sonnenschirmen vor direkter Sonneneinstrahlung, Regen, herabfallendem
Laub, Insekten oder Vögeln schützen.

Beim Speisenangebot gilt es, eine kluge Auswahl zu treffen.:

  • Für Creme- oder sahnehaltige Kuchen muss vor Ort eine Kühltheke vorhanden sein. Anderenfalls bleibt nur, sich auf durchgebackene Kuchen zu beschränken.
  • Für den Grillstand sind vorgebrühte Würste die beste Wahl.
  • Gerichte aus rohen Eiern, rohem Fleisch oder Fisch sollten auf öffentlichen Festen erst gar nicht oder nur durch fachkundige Personen, Catering-Firmen oder Lieferdienste angeboten werden, da sich in diesen Lebensmitteln Krankheitserreger schnell vermehren können.
  • Veranstalter sollten die Helfer auf dem Fest dazu anhalten, einen Frische- und Temperaturcheck von angelieferten Speisen wie Kuchen und Salaten zu machen.
  • Zudem müssen alle Speisen abgedeckt oder gut verpackt angeliefert werden.


Wichtig ist, dass am Veranstaltungsort ausreichend (Tief-)
Kühlmöglichkeiten vorhanden sind und die vorgeschriebenen
Temperaturen eingehalten werden. Für die meisten gekühlten
Lebensmittel beträgt die Höchsttemperatur maximal +7 °C. Werden warme Speisen wie zubereitete Suppen oder Eintöpfe gekühlt angeliefert und wieder erhitzt, muss die Kerntemperatur mindestens 70 °C für zwei Minuten betragen. Die Temperatur lässt sich mit einem handelsüblichen Bratenthermometer kontrollieren.

Am besten planen Veranstalter rechtzeitig vor dem Fest eine
Organisationsbesprechung mit allen Helfern und sorgen dafür, dass alle Beteiligten die wichtigsten Infektionsschutz- und Hygieneregeln kennenlernen und gewissenhaft anwenden.

Weitere Informationen:
https://www.bzfe.de/inhalt/feste-29647.html

 

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