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Initiativ-Antrag der Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates

Forum zum Landtagswahlrecht gefordert

In der am 4. Mai 2018, in Stuttgart stattgefundenen Delegiertenversammlung hat der Landesfrauenrat den einstimmigen Beschluss gefasst, die Landtagsfraktionen dazu aufzufordern, ein BürgerInnen-Forum zur Reform des Landtagswahlrechts einzusetzen. Der Landesfrauenrat mit seinen 50 Mitgliedsverbänden und 2 Millionen Mitgliedern, reagiert damit auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses, der sich nach der Verweigerung der CDU-Landtagsfraktion nicht weiter mit dem Thema beschäftigen wird. 

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Landesfrauenrat
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Das einstimmige Ergebnis zeigt deutlich, wie die Frauenverbände aller Parteien und aller zivilgesellschaftlicher Kräfte, von den Landfrauen bis zum Bund der Akademikerinnen, von Juristinnen, Ingenieurinnen und Gewerkschafterinnen bis zu den kirchlichen Organisationen, dem Sportverband und den Naturfreundinnen auf die Nichteinhaltung des Koalitionsvertrages reagieren.

 „Der Landesfrauenrat wird mit allen seinen angeschlossenen Mitgliedsverbänden weiterhin selbstbewusst, deutlich und weiblich alle demokratischen Mittel einsetzen um die zugesagte und längst überfällige Reform des Landtagswahlrechtes voranzubringen. „Für uns gibt es kein Ende, solange es kein gutes Ende ist“, sagt Charlotte Schneidewind-Hartnagel, die Erste Vorsitzende des Landesfrauenrates, am Rande der Delegiertenkonferenz.

 

Wortlaut des Initiativ-Antrages

"Die Delegiertenversammlung des Landesfrauenrats fordert die Fraktionen dazu auf, beim Landtag die Einsetzung eines Bürger*innenforums zu beantragen, das sich unter der Beratung von Expert*innen mit einer Reform des Landtagswahlrechtes befasst . Die Ergebnisse des Bürger*innenforums sollen bis spätestens Ende 2018 öffentlich vorgestellt und vom Landtag ernsthaftabgewogen und geprüft werden.

Begründung: Der Landesfrauenrat hat alles getan, um die im Koalitionsvertrag vereinbarte und zugesagte Reform des Landtagswahlrechts einzufordern, zu unterstützen und mitzutragen. Wir sind weiterhin entschlossen, alle uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mittel auszuschöpfen, um die zugesagte Reform voranzubringen.

Seit der letzten Sitzung des Koalitionsausschusses am 24. Apri l 2018 ist klar, dass es keine Wahlrechtsreform in dieser Legislaturperiode geben wird. Wie dies politisch einzuordnen und zu behandeln ist , bleibt Angelegenheit der Fraktionen und der Parteien. Wir fordern jedoch die Frakt ionen zur Einsetzung eines Bürger*innenforums auf , wie es berei ts bei der strittigen Entscheidung zur Abstimmung über die Altersversorgung der Parlamentarier*innen eingesetzt worden ist .

Nur mit einer Landtagswahlrechtsreform kann sichergestellt werden, dass im Landtag eine der Struktur der Bevölkerung entsprechende Repräsentanz von
Frauen, von jungen Menschen und von Menschen mit unterschiedlichen Herkunftsbiografien abgebildet wird. Frauen stellen die Hälfte der Wahlbevölkerung, sie müssen auch die
Hälfte der Mandate einnehmen können.

Die Delegiertenversammlung des LFR erinnert die Abgeordneten aller Fraktionen an Ihren Auftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

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