Zweitmeinung einholen
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„Eine ärztliche Zweitmeinung lohnt sich natürlich nur, wenn der zweite Arzt über große Erfahrung in dem relevanten Fachgebiet verfügt. Dann aber kann sie eine Fehldiagnose vermeiden oder beim Patienten auch einfach Zweifel ausräumen und ein besseres Gefühl verschaffen“, rät der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie vom Orthopädiezentrum München Ost (OZMO).
Dr. Schauwecker: „Vor allem bei größeren Eingriffen, wie zum Beispiel einer Gelenkersatzoperation, spielt die fachliche Zweitmeinung eine wichtige Rolle.“ In dieser Situation sei der Patient oft ratlos, ob die ihm empfohlene OP notwendig ist und auch wirklich Besserung bringt. „Die Zweifel des Patienten sind zum Teil berechtigt, denn häufig wird nur anhand des Röntgenbildes entschieden und zur Operation geraten“, erklärt Dr. Schauwecker. Auf den Bildern könne der Arzt aber zum Beispiel nur die Verschleißerscheinungen des Gelenks erkennen. „Entscheidendes Kriterium ist jedoch immer der Leidensdruck der Patienten. Ist der Leidensdruck noch gar nicht so hoch oder sind nicht-operative Therapiemöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft, dann kann eine OP zu voreilig und damit unnötig sein“, sagt Dr. Schauwecker.
Zu viele Knie- und Hüftoperationen
Jede dritte orthopädische Operation in Deutschland, so schätzen Experten, ist eigentlich nicht notwendig. Vor allem an Knie und Hüfte wird zu oft und zu schnell ein künstliches Gelenk eingesetzt. Auffällig ist auch, dass in manchen Regionen Deutschlands deutlich mehr operiert wird als in anderen Gebieten. Allein mit unterschiedlichen regionalen Erkrankungszahlen lassen sich diese Differenzen nicht erklären.
Wichtig ist es deshalb für den betroffenen Patienten, den richtigen Arzt und Operateur zu finden. Dr. Schauwecker: „Generell hat jeder Patient die freie Wahl, für welchen Arzt er sich entscheidet. Ein Patient soll jedoch genau erfragen, welche Erfahrung der Operateur hat und wie oft pro Jahr er die betreffende OP durchführt. Vorteilhaft ist, wenn der Arzt ein gemäß Endocert zertifizierter Hauptoperateur ist, also die entsprechende Routine und Kompetenz nachweisen kann. Das gewährleistet dem Patienten auch, dass sowohl der Operateur als auch die Klinik strenge Richtlinien und Standards einhalten.“
Weiße Liste der Bertelsmann Stiftung
Hilfe bei der Arztsuche bietet zum Beispiel die unabhängige Weiße Liste der Bertelsmann Stiftung. Dr. Schauwecker: „Am Ende sollte der Patient den Arzt wählen, dem er vertraut und bei dem er sich wohlfühlt.“ Patienten, die sich eine fachliche Zweitmeinung einholen, müssen sich in der Regel nicht erneut allen Untersuchungen unterziehen, sondern bringen ihre Erstuntersuchungs-ergebnisse mit. Seit dem 2015 vom Bundestag verabschiedeten Versorgungsstärkungs-gesetz hat jeder Patient ein Anrecht auf die Herausgabe aller Unterlagen und Ergebnisse des Erstbefundes. Auch Kosten entstehen dem Patienten in der Regel nicht, da das Einholen einer Zweitmeinung von den Krankenkassen übernommen wird - was auch in deren Interesse liegt, da dadurch eventuell eine Operation verhindert werden kann.
Mehr Informationen unter: www.orthopaediezentrum-muenchenost.de
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