UV- und Hitzeschutz in der Landwirtschaft
Zuviel Sonne auf der Haut erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten.
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Landwirtinnen, Landwirte und deren Beschäftigte sind während der Arbeit im Freien oft über viele Stunden der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Arbeiten sie ohne ausreichenden Sonnenschutz, besteht ein hohes Risiko, an weißem Hautkrebs zu erkranken. Das haben Messungen der SVLFG ergeben. Ihre Belastung durch die hautschädigenden ultravioletten Strahlen des Sonnenlichtes (UV-Strahlen) ist deutlich höher als die Belastung eines bundesdeutschen Durchschnittsbürgers. Deshalb müssen Landwirtinnen und Landwirte für sich und ihre Beschäftigten geeignete Maßnahmen ergreifen, um gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Hautkrebs veremiden
Niemand ist der Sonne hilflos ausgeliefert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind besonders in der Verantwortung. Es ist ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass sie selbst und ihre Beschäftigten die notwendigen Schutzmaßnahmen umsetzen. Alle sollten die „Schattenregel“ beherzigen: Ist der eigene Schatten kleiner als der eigene Körper, dann steht die Sonne besonders hoch. Wer in dieser Zeit die Sonne meidet, senkt sein Sonnenbrand- und damit auch sein Hautkrebsrisiko. Ist die Arbeit im Freien an sonnigen Tagen während der Mittagszeit nicht vermeidbar, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört vor allem, die Zeit in der Sonne zu reduzieren und zum Beispiel alle Pausen im Schatten zu verbringen. Das Tragen von leichten, mindestens einmal gewaschenen, langärmligen Baumwollhemden, langen Hosen, Hüten mit einer breiten Krempe, Kappen mit Sonnenschutz und Sonnenbrillen mit UV-Schutz vermeidet Sonnenbrände.
Die SVLFG-Prämienaktion startet am 15. März 2023 um 12 Uhr. Gefördert werden Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz sowie UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe). Auch Arbeitgeberbetriebe, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, können den Zuschuss beantragen. Mehr unter https://www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern
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