Tipps für den April
Im April stehen letzte Arbeiten an, bevor wieder Leben in die Reben kommt. Hier die aktuellen Weinbautipps:
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Pflanzenschutz
In der Regel werden bis Mitte April die Pheromonampullen ausgehängt. Die Beantragung von Fördermitteln ist an das korrekte Aushängen der Ampullen gebunden. Nicht ausgehängte Flächen dürfen nicht beantragt werden. Der normale Pflanzenschutz beginnt erst im Mai. Austriebsspritzungen jeglicher Art vor Erscheinen von grünen Rebteilen sind auf der überwiegenden Mehrheit der Rebflächen nicht nötig. Lediglich in ganz jungen Anlagen kann wegen fehlender Raubmilben ein Öleinsatz gegen Kräuselmilben sinnvoll sein. Gleiches gilt für im letzten Jahr extrem stark befallene Weinberge mit Pockenmilbe.
Spritzen-Tüv
Alle fahrbaren Pflanzenschutzgeräte müssen alle drei Jahre zum Spritzen-TÜV. Die aufgeklebten Siegel zeigen den Ablauf des Genehmigungszeitraums an. Zu den prüfpflichtigen Geräten gehören auch an den Schlepper angebaute Herbizidspritzen und Schlauchspritzen.
Wildschäden
Rehfraß an jungen Rebtrieben im Frühjahr ist schnell wirtschaftlich relevant. Um Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Noch mehr Arbeitshinweise für den Weinbau lesen Sie in BWagrar 14/2020.
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