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Agrarausschuss berät Futtermittelkennzeichnung

Der Agrarausschuss des deutschen Bundesrates hat den Entwurf der EU-Verordnung zur Futtermittelkennzeichnung beraten. Hauptdiskussionspunkt ist die Forderung der Hersteller, Details zur Futtermittelzusammensetzung aufgrund des Betriebsgeheimnisses nicht mehr auszuweisen.
Veröffentlicht am
Die vom Landesbauernverband geforderte Pflicht zur Angabe der genauen Anteile der Einzelfuttermittel wurde nur insofern unterstützt, als dass das vorgesehene Auskunftsverweigerungsrecht der Hersteller abgelehnt wird. Würde die Empfehlung so in der Verordnung aufgenommen, sind Futtermittelhersteller verpflichtet, dem Landwirt auf Nachfrage die Zusammensetzung der Futtermittel mitzuteilen. Die im Verordnungsentwurf festgelegten Toleranzwerte der Inhaltsstoffe sind derart groß, dass eine fachgerechte Rationsgestaltung nicht möglich ist. Der Agrarausschuss empfiehlt eine Überprüfung der Vorgaben. Zudem folgt der Ausschuss unseren Forderungen, Ausnahmeregelungen für die Primärerzeugnisse einzuführen. So soll beispielsweise die obligatorische...
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