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Pflanzenschutz aktuell

Notfallzulassungen für Gerste, Gemüse, Kräuter und Obst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat wieder Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel nach Artikel 53 erteilt.
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Gerste

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat wieder Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Folpet gegen die Ramularia-Blattfleckenkrankheit in Gerste vom 1. April bis zum 29. Juli 2022 für 120 Tage erteilt:

Amistar Max (Wirkstoffe: Folpet + Azoxystrobin) und Folpan 500 SC (Wirkstoff: Folpet) können mit 1,5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium 30 bis 59 maximal einmal gespritzt werden. Wartezeit: F. Der Wirkstoff Folpet ist breit wirksam und verhindert weitere Wirkungsverluste der Azolfungizide. Deshalb sind die Mittel nur in Tankmischung mit einem anderen Mittel, welches entweder den Wirkstoff Mefentrifluconazol oder Prothioconazol enthält, anzuwenden.

Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 Metern. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 Metern vorhanden sein (NW701).

Spinat und frische Kräuter

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Zulassung für Asolux (Wirkstoff: Asulam) gegen Kreuzkraut- und Knöterich-Arten in Spinat und frischen Kräutern für die Zeit vom 1. Mai bis zum 28. August 2022 für 120 Tage erteilt. Asulox kann nach dem Auflaufen mit 4 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.

Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
Die dem BVL vorliegenden Daten zeigen, dass in Spinat der derzeit geltende Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg nicht sicher eingehalten wird. Aufgrund von bestehenden Unsicherheiten beim Wirkstoff und dessen Sulfanilamid-Metabolite sollten aus Vorsorgegründen die Rückstände auf dem Erntegut 0,01 mg/kg nicht überschreiten. Dies ist durch den Anwender sicherzustellen.

Kräuter und Salat

Die Zulassung von Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) gegen Falsche Mehltaupilze in der Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus von Kräuter- und Salat-Arten wird für die Zeit vom 28. März bis zum 25. Juli 2022 für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann ab dem 2-Blattstadium (BBCH 12) bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome mit 0,25 ml/m² in 2 l Wasser/m² gegossen werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: F.

Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche

Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) ist wieder gegen junge Nymphen von fruchtschädigenden Wanzen in Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche für den Zeitraum vom 31. März bis zum 28. Juli 2022 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann nach Warndienstaufruf zum Schlupf der Wanzen kurz vor der Blüte bis unmittelbar nach der Blüte (Grüne Futterwanze und Rotbeinige Baumwanze in BBCH 59 bis 72) bzw. im Sommer (Reiswanze, Grüne Stinkwanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze und Beerenwanze in BBCH 74 bis 85) zum Einsatz kommen. Es kann maximal einmal mit 0,0375 l/ha in maximal 500 l Wasser/ha und Meter Kronenhöhe (maximal 0,075 l/ha bei maximal 2 m Kronenhöhe) gesprüht werden. Wartezeit: 14 Tage.

Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 95 % - 50 m (NW607-1). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.
 

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