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Pflanzenschutz aktuell

Kartoffeln: Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Novodor FC und Promanal HP Notfallzulassungen erteilt.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis sp. tenebrionis) wieder eine Notfallzulassung gegen Larven (Stadien 1 bis 4) des Kartoffelkäfers in Kartoffel im ökologischen Anbau für die Zeit vom 20. April bis zum 19. August 2022 erteilt. Das Mittel kann bei Befallsbeginn ab Schlüpfen der ersten Larven (BBCH 31 bis 79) mit 5 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha gespritzt werden (auch als Unterblattbehandlung). Maximal vier Behandlungen im Abstand von mindestens 5 Tagen. Wartezeit: F.

Promanal HP (Wirkstoff: Paraffinöl) ist wieder gegen Blattläuse als Virusvektoren in Kartoffel zur Pflanzguterzeugung ab dem 20. April bis 19. August 2022 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle in den Stadien BBCH 10 bis 24 maximal dreimal im Abstand von 3 Tagen mit 3,5 l/ha, in den Stadien BBCH 25 bis 91 maximal zweimal im Abstand von 7 Tagen mit 7 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Wartezeit: F. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90 % - 20 m. Nach einem Einsatz von Promanal HP können aussortierte Pflanzkartoffeln zu Lebens- und Futtermittelzwecken verwendet werden.
 

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