Verzeichnisse regionalisierter Kleinstrukturanteile aktualisiert
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im Bundesanzeiger die 8. Ergänzung zur Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile (BVL 22/02/10) vom 24. Januar 2023 veröffentlicht: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2023/2023_02_22_Fa_Veroeff_KSV.html
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Grund für die Aktualisierung ist, dass die Gemeindegrenzen und Daten zur Landnutzung im bisherigen Verzeichnis (Stand 2004) veraltet waren. Zudem wurde für die neue Berechnung ein einheitlicher Sollwert von 10 Prozent festgesetzt.
Das Verzeichnis wird zukünftig jährlich im Winter unter Berücksichtigung der Nachmeldung entsprechender anrechnungsfähiger Strukturen aktualisiert. Nach der Neuberechnung durch das Julius Kühn-Institut und einer Nachmeldung durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erfüllen 89 von 1103 Gemeinden in Baden-Württemberg (bisher waren es nur vier Gemeinden) den erforderlichen Kleinstrukturanteil nicht! Die aktualisierte Fassung ist ab der Anwendungssaison 2023 zu beachten.
Konsequenzen hat dies beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Flora und Fauna (NT101 bis NT103, NT107 bis NT109 und NT111 und NT112). Für Flächen in den betroffenen Gemeinden entfällt die Ausnahme von der Verpflichtung abdriftmindernde Technik zu verwenden bzw. einen Abstand von fünf Metern zu Saumstrukturen, z. B. Hecken, Kleingehölzen, nicht genutztem Grünland und Gewässerrandstreifen, einzuhalten. Vor dieser Anwendungssaison und künftig jedes Jahr muss deshalb geprüft werden, ob sich die Ausstattung mit Kleinstrukturen verändert hat. Mit einem „Mapviewer“ des Julius Kühn-Instituts (https://sf.julius-kuehn.de/mapviewer/vks) kann einfach geprüft werden, ob eine Gemeinde noch mit genügend Kleinstrukturen ausgestattet ist.
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