Pflanzenschutz aktuell
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
LMA (Wirkstoff: Aluminiumkaliumsulfat) hat wieder eine Zulassung gegen Feuerbrand in Kernobst im Freiland für 120 Tage erhalten. Das Mittel darf ab dem 22. März bis zum 19. Juli 2023 mit 10 kg/ha und je Meter Kronenhöhe in mindestens 250 bis 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Ab Beginn bis abgehende Blüte sind 3 Anwendungen, nach Hagel eine weitere Anwendung bis zum Stadium 81 (Beginn der Fruchtreife) zulässig. Wartezeit: F. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen (NW607-2). Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50 % - 20 m, 75 % - 15 m, 90 % - 5 m.
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