Hopfen: Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Luna Sensation (Wirkstoff: Fluopyram und Trifloxystrobin) eine Zulassung gegen Echten Mehltau in Hopfen ab dem 1. Juni bis zum 28. September 2023 befristet für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf in den Stadien BBCH 31 bis 79 bis zu zweimal im Abstand von 14 Tage gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge beträgt bis BBCH 37 0,27 l/ha in 800 bis 1200 l Wasser/ha, von BBCH 37 bis BBCH 55 0,4 l/ha in 1500 bis 2200 l Wasser/ha und von BBCH 55 bis BBCH 79: 0,6 l/ha in 2600 bis 3300 l Wasser/ha. Wartezeit: 21 Tage. Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern nur mit einem verlustmindernden Gerät mit Abdriftminderungsklasse 90 % und 20 m Abstand (NW607-2). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener 20 Meter breiter Randstreifen vorhanden sein (NW706).
- Veröffentlicht am
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.