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Pflanzenschutz aktuell

Auf Feldmausbefall achten

Bei der derzeit niedrigen Vegetation ist Feldmausbefall gut festzustellen. Deshalb sollten jetzt insbesondere Feldränder, Gräben, Raps- und pfluglos bestellte Wintergetreideflächen mit Vorkultur Getreide oder Raps sowie Wiesen und Weiden auf Befall kontrolliert werden. Auf befallenen Feldrändern und Gräben sollte der Bewuchs vor dem Winter kurzgehalten werden, damit Mäuse möglichst wenig Deckung haben. Auch befallenes Grünland sollte möglichst kurz in den Winter gehen.
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Zusätzlich wird bei fehlenden Ansitzmöglichkeiten (keine Bäume und ähnliches) das Aufstellen von Sitzstangen für Greifvögel empfohlen. Greifvögel sind hier nicht besonders wählerisch. Es genügt ein 2,5 bis 4 m langer Pfahl mit 5 bis 10 cm Durchmesser, auf dessen oberem Ende ein rundes Querholz mit 20 bis 40 cm Breite und 3 bis 5 cm Durchmesser montiert ist. Der Pfahl sollte fest im Boden verankert werden (zum Beispiel 40 bis 50 cm eingraben) und möglichst wenig wackeln. Zudem gilt: Je höher die Sitzstange, desto grösser der einsehbare Umkreis. 

Notwendigkeit des Behandelns muss belegt werden

Gibt es trotz vorbeugender Maßnahmen noch viele Mäuse, sollte eine chemische Bekämpfung auf den Kulturflächen in Erwägung gezogen werden. Die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme muss durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt werden (NS648). Ein für Ackerbau und Grünland geeignetes Verfahren ist die Lochtretmethode. Auf zwei Kontrollflächen mit jeweils 250 m² (16 m x 16 m) werden alle Mauselöcher zugetreten. Nach 24 Stunden sind die wieder geöffneten Löcher zu zählen. Der Bekämpfungsrichtwert liegt für Wintergetreide und Raps bei 5 bis 8, bei Grünland im Herbst bei 11 geöffneten Löchern je Kontrollfläche.

Die einzige Möglichkeit einer direkten Bekämpfung ist nach Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes das verdeckte Ausbringen von Feldmausködern mit der Legeflinte in die offenen Feldmauslöcher oder mit geeigneten Köderstationen. Die Köder dürfen nicht offen ausgelegt bzw. ausgebracht werden (NT659) und sie dürfen auf keinen Fall an der Oberfläche liegen bleiben (NT664, NT680). Im Winter ist aufgrund des geringen Nahrungsangebotes mit einer guten Wirkung zu rechnen. Bei Regen oder starker Feuchtigkeit entwickelt sich jedoch aus dem Giftweizen bzw. den Giftlinsen ein Gas, das abstoßend auf die Mäuse wirken kann. Deshalb muss bei Ausbringung mit der Legeflinte eine trockene Periode von mindestens 3 bis 4 Tagen abgewartet werden.

Zinkphosphid in Schutzgebieten verboten

In Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt grundsätzlich ein Anwendungsverbot für alle Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid. Auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögel und in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten müssen die Anwendungsbestimmungen NT803-1, NT820-1 bis NT820-3 zum Schutz von Zugvögeln, Feldhamster, Hasel- und Birkenmaus beachtet werden. Zudem ist vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis der unteren Naturschutzbehörden ist bei Kontrollen vorzulegen (NT802-1).

Mittelempfehlungen sind in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2023 – Ackerbau und Grünland“ in Tabelle 4 auf Seite 23 zu finden.
 

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