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Förderprogramm FAKT II und Handarbeitsweinbau 2024

Förderanträge für FAKT II im Jahr 2024 bearbeiten

Die Förderanträge für das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) und für den Handarbeitsweinbau 2024 wurden am 18. Dezember 2023 zur Bearbeitung geöffnet. Die Antragsfrist endet am 15. Februar 2024.
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Im Rahmen von FAKT II können landwirtschaftliche Betriebe eine Förderung für eine Vielzahl von Maßnahmen erhalten, die zur Verbesserung von Umwelt, Klima und Tierwohl beitragen. Dazu gehören beispielsweise die Anlage von Hecken und Blühstreifen, der Anbau von Zwischenfrüchten oder die Umstellung auf ökologischen Landbau.

Der Handarbeitsweinbau ist eine besondere Form des Weinbaus, bei der die gesamte Weinlese und -verarbeitung von Hand erfolgt. Diese traditionelle Form des Weinbaus ist besonders nachhaltig und schont die Umwelt.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und den Antragsformularen finden sich auf der Website des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

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