Vor dem Gülle fahren: Düngebedarf ermitteln
Um frühzeitig den N-Düngebedarf Ihrer Kulturen in diesem Frühjahr abschätzen zu können (z. B. zur Ermittlung des notwendigen Düngemittelzukaufs), stellen wir Ihnen Mittelwerte vom jeweiligen Beginn der NID-Erhebungen (Ausnahme Hopfen, hier werden die Werte der gesamten Saison dargestellt) der vergangenen zehn Jahre zur Verfügung. Die Düngebedarfsermittlung wird wie jedes Jahr auf www.duengung-bw.de durchgeführt.
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Anhand dieser Werte können Sie eine vorläufige N-Düngebedarfsermittlung durchführen und dann mit den aktuellen Werten eigener Nmin-Untersuchungen bzw. mit den veröffentlichten Referenzwerten des NID 2024 Ihren Düngebedarf anpassen. Es ist auch möglich, die Werte Ihrer eigenen Bodenproben des letzten Jahres für die Vorabermittlung zu verwenden. Im Frühjahr muss dann allerdings auch hier, mittels der aktuell veröffentlichten Werte, der N-Düngebedarf angepasst werden.
Eine Anpassung ist nur dann zwingend notwendig, wenn die aktuellen Nmin-Werte die Werte aus der Vorabermittlung um mehr als 10 kg N/ha übersteigen.
Die Anpassung ist in Düngung BW (www.duengung-bw.de) schnell durchgeführt. Durch die Kopier-funktion können Sie bereits erstellte Düngebedarfsermittlungen kopieren und lediglich die geänderten Werte (z. B. Analysewerte, Vorfrucht) anpassen und neu berechnen.
Die Funktion ist in der Übersicht von Düngung BW hinter jedem gespeicherten Ergebnis-Attest zu finden. Mit Klick auf das „Kopieren-Symbol“ öffnet sich das Formular. Beide Versionen werden gespeichert.
Tabelle 1: langjährige Nitratwerte zu Beginn (Ausnahme Hopfen) des jeweiligen Beprobungszeitraumes (2014-2023) Datenbasis NID
- auf Ackerland nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum Ablauf des 31. Januar des Folgejahres,
- auf Grünland, Dauergrünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januar des Folgejahres (Voraussetzung: Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai des aktuellen Jahres) und Davon abweichend:
Darüber hinaus müssen Verschiebungen der Sperrfristen auf Kreisebene durch die Untere Landwirtschaftsbehörde beachtet werden.
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