Mais chemisch und mechanisch schützen
In der Landwirtschaft bieten mechanische Unkrautbekämpfung und Herbizide verschiedene Ansätze, um junge Maispflanzen vor Unkraut zu schützen. Erfahren Sie, wie der Einsatz von Striegel und Hacken das Unkrautwachstum reduzieren kann und welche neuen Entwicklungen es in Bezug auf die EU-Genehmigung für bestimmte Herbizide gibt.
- Veröffentlicht am
Wenn es die Bodenverhältnisse zulassen, ist durch mechanische Unkrautbekämpfung eine Reduktion des Herbizidaufwandes möglich. Der Striegel wird optimalerweise bei schüttfähigem Boden, trockenem und windigen Wetter eingesetzt, sobald das Unkraut im frühen Fädchen- oder Keimblattstadium ist. Sind die Unkräuter zu groß, werden sie mit dem Striegel nicht mehr sicher erfasst. Striegeln ist sowohl im frühen Vorauflauf als auch später im 1- bis 3-Blatt-Stadium möglich. Kurz bevor der Keimling die Bodenoberfläche durchstößt und nach dem Auflaufen, bevor das erste Laubblatt da ist, sollte nicht gestriegelt werden, da hier der Mais besonders empfindlich ist.
Hacken ist noch länger möglich und erfasst auch größere Unkräuter. Wenn der Mais circa 40 cm hoch ist, kann das Hacken auch mit einem leichten Anhäufeln kombiniert werden. Hackgeräte mit passenden Leitblechen, Sternhacke oder Rollhacke können so einstellt werden, dass die Erde zum Mais hin aufgeschüttet wird. Idealerweise wird das Unkraut in der Reihe darunter verschüttet und stirbt ab. Allerdings funktioniert das nicht immer. Wenn die Unkräuter schon zu groß sind, können sie das Verschütten überleben. Das Anhäufeln sollte nur leicht sein und Blätter der Maispflanzen sollten nicht bedeckt werden. Neben der Unkrautwirkung führt die mechanische Unkrautbekämpfung zur Beseitigung von Verkrustungen, einem besseren Gasaustausch und einer besseren Nährstoffverfügbarkeit. Durch das leichte Anhäufeln wird die Feuchtigkeit in der Reihe besser gehalten.
Chemisch gegen Unkraut vorgehen
Neben mechanischen Verfahren stellen auch Herbizide eine Möglichkeit dar, die konkurrenzschwachen jungen Maispflanzen vor Unkräutern zu schützen. Mit Herbiziden wird die beste Wirkung erzielt, wenn sich die Unkräuter im Keim- bis 2-Blattstadium befinden. Im Nachauflauf ist die Auswahl der Mittel auf das auftretende Unkraut- und Ungrasspektrum auszurichten. Der günstigste Zeitpunkt für die Anwendung von Herbiziden ist in der Regel das 2- bis 4-Blattstadium des Maises. Um Schäden zu verhindern, sollte einerseits nach Niederschlägen abgewartet werden, bis der Mais wieder eine schützende Wachsschicht ausgebildet hat. Andererseits sind Behandlungen bei Temperaturen über 25 °C und starker Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Im Geltungsbereich von IPSplus ist zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit ein Spritzfenster anzulegen.
Eine Bewertung der Maisherbizide ist der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ in den Tabellen 34 und 35 auf den Seiten 72 bis 74 zu finden.
Genehmigung für S-Metolachlor läuft aus
Da die EU-Genehmigung für den Herbizid-Wirkstoff S-Metolachlor nicht erneuert wurde, hat das das BVL zum 23. April 2024 die Zulassung der Pflanzenschutzmittel Dual Gold, EFICA 960 EC, Innoprotect Dual Gold, Gardo Gold und Primagram Gold widerrufen. Für diese Pflanzenschutzmittel (einschließlich für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels) gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 23. Juli 2024. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Die Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff S-Metolachlor haben die Anwendungsbestimmung NG300. Demnach ist die Anwendung der Mittel in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist verboten. Ein Aufbruch eventueller Restbestände muss daher außerhalb solcher Gebiete erfolgen.
Gemäß der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO) gilt in allen Wasserschutzgebieten Baden-Württembergs in den Schutzzonen II bis III ein Verbot der Ausbringung von terbuthylazinhaltigen Mitteln, zum Beispiel Calaris, Spectrum Gold, Successor T sowie die Kombinationspackungen Elumis Gold Pack, Laudis Aspect Pack, MaisTer Power Aspect Pack, Principal S Pack, Successor TOP 3.0, Zintan Gold Pack und Zintan Saphir Pack. Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers, insbesondere auf Standorten mit karstigem und klüftigem Untergrund, die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.
Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln, zum Beispiel Arigo, Diniro, Elumis, Motivell Forte, Nicogan und Samson 4SC, muss zum Schutz des Grundwassers folgendes beachtet werden: Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden (NG326, NG326-1). Beim Nachbau von Mais ist zu beachten, dass wenn bereits im Vorjahr ein Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron eingesetzt wurde, dieselbe Fläche nicht nochmals mit Nicosulfuron behandelt werden darf (NG327).
Zum Schutz der Oberflächengewässer muss bei Adengo und Quantum sowie vielen Sulfonylharnstoff-haltigen Mitteln zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 Prozent und Oberflächengewässern ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen von bis zu 20 Metern vorhanden sein. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn die Bewirtschaftung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.