QS: Ferkelkastration wird K.O.-Kriterium
Nach der spezifischen Zulassung von Schmerzmitteln und damit dem Wegfall der tierärztlichen Umwidmung herrscht nun arzneimittelrechtlich Klarheit. Dies hat zur Folge, dass die QS GmbH die Ferkelkastration mit Schmerzmitteleinsatz zum K.O.-Kriterium hochstuft. Ab 01. Januar 2011 gilt ein Verstoß gegen diese Vorgabe als K.O.-Kriterium.
In Deutschland ist derzeit als Schmerzmittel der Wirkstoff Meloxicam zugelassen
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