Streit um Arzneimittelgesetz-Novelle und Impfstoffverordnung
Der Gesetzgeber sah Handlungsbedarf: Immer wieder kam es zu Verstößen bei der Abgabe beziehungsweise beim Einsatz nicht zugelassener Tierarzneimittel. Auch die Resistenzentwicklung bei Erregern ließ Forderungen nach einer strengeren Reglementierung laut werden. Das neue Tierarzneimittelgesetz, das am 1. November 2002 in Kraft trat, schränkt die Verschreibungs- und Abgabemöglichkeiten von Arzneimitteln für Lebensmittel liefernde Nutztiere stark ein.
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Die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln und Arzneimitteln durch den Tierarzt und Eigenmischungen sind praktisch verboten. Befürworter argumentieren, dass der Markt und die Anwendung von Medikamenten nun transparenter sei. Praktiker bezweifeln das: Ihrer Meinung nach werden Verstöße durch die eingeschränkten Therapiemöglichkeiten geradezu provoziert. Während die tiermedizinische Versorgung für den Gesetzgeber nach wie vor gewährleistet ist, sehen die Gegner der Novelle gerade diese gefährdet. Ungewiss ist, wie Eigenmischungen ersetzt werden können. Futtermittelbetriebe können künftig Fütterungsarzneimittel nur mit einer Zulassung nach Arzneimittelrecht herstellen. Noch fehlt es jedoch an Vorgaben, welche Anforderungen hierfür erfüllt...