Verhängnisvolle Anreize für Tierferntransporte
Medienberichte über Tierquälereien brachten die öffentliche Diskussion über Tiertransporte in Gang. Vor diesem Hintergrund trat 1995 die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Tieren beim Transport in Kraft. Zwei Jahre später wurde sie mit der Tierschutztransportverordnung in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Mit ihren Vorgaben zu Transportdauer, Beladedichten, vorgeschriebenen Ruhepausen und zum Be- und Entladen soll ein Maximum an Tierschutz erreicht werden. Auch der Sachkunde-Nachweis des Transporteurs sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, kann man jetzt im Onlineportail des Agrarinformationsdienstes (aid) in Bonn nachlesen.
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Doch was als Reise erster Klasse in Deutschland beginnt, endet nicht selten mit Tierquälerei. Der Grund: Die maximale Transportdauer von acht Stunden und die Anforderungen an die Transportfahrzeuge gelten nur innerhalb der EU. Der Transportplan, der bei grenzüberschreitenden Transporten vorgelegt werden soll, könne, so die Kritik des aid, nicht kontrolliert werden. Und auch innerhalb der EU sei es kaum möglich, den schwarzen Schafen auf die Schliche zu kommen. Tiertransporte könnten zwar jederzeit durch die befugten Behörden (Veterinär- und Zollbehörden) angehalten und kontrolliert werden: Das gelte jedoch nur, wenn dies der Vermeidung von Tierquälerei diene oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abgewendet werden müsse....


