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Befristetes Verbot für Klontiere

Die Europäische Kommission hat jetzt ihren Bericht zum Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung veröffentlicht. Wie erwartet, spricht sich die Brüsseler Behörde für ein befristetes Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung in der EU, der Verwendung von geklonten Tieren und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln aus Klonen aus. Diese Maßnahmen sollen nach fünf Jahren überprüft werden, meldet jetzt das Internetportal des Zentralverbands der Deutschen Schweineproduktion (ZDS)
Veröffentlicht am
Im Gegensatz dazu seien für die Nachkommen geklonter Tiere und Erzeugnisse daraus (egal ob genetisches Material oder Lebensmittel) keine gesetzlichen Regelungen vorgesehen. Kommissar Dalli erklärte, die KOM komme damit Aufforderungen des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten nach, eine eigene EU-Politik zum Klonen zu etablieren. Er unterstrich, dass das Klonen für andere Verwendungszwecke als die Lebensmittelerzeugung, etwa Forschung, Erhaltung gefährdeter Arten oder Herstellung von Arzneimitteln, von dem Vorschlag nicht betroffen ist. Die Parlaments-Berichterstatterin zur Novel Food- Verordnung, Kartika Liotard (Grüne, NL) begrüßte den Vorschlag der Kommission für ein Moratorium für Lebensmittel aus geklonten Tieren. Das zeige,...
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