Schweine-Salmonellen-Verordung ist in Kraft getreten
Die neue Schweine-Salmonellen-Verordnung ist vergangenen Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und am 24. März 2007 in Kraft getreten. Jetzt müssen alle Mäster ihren Salmonellenstatus innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung ermitteln.
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Was zu beachten ist, beschreibt der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion: - In Endmastbetrieben oder -betriebsabteilungen mit mehr als 100 Mastplätzen (ab 1.Januar 2009 mit mehr als 50 Mastplätzen) ist der Bestand gleichmäßig über das Jahr zu beproben. - Aufgrund der Probenergebnisse ist der Salmonellenstatus zu ermitteln. Zu diesem Zweck muss der Tierhalter sicherstellen, dass ihm die Untersuchungsergebnisse unverzüglich mitgeteilt werden. - Die Statusermittlung erfolgt erstmalig am 25.März 2008 und danach vierteljährlich als gleitendes Mittel der letzten zwölf Monate. - Wenn voraussichtlich mehr als 200 Schlachtschweine pro Jahr zur Schlachtung abgegeben werden, müssen 60 Proben gezogen werden. Bei geringerer Tierzahl, also...



