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Karlsruhe verstärkt Schutz vor Blauzungenkrankenheit

Die Blauzungenkrankheit weitet sich im benachbarten Rheinland-Pfalz immer weiter aus. Daher verstärkt der Landkreis Karlsruhe die Transportvorschriften. Alle erleichternden Bedingungen, unter denen Wiederkäuer aus dem Restriktionsgebiet in nicht reglementierte Gebiete verbracht werden durften, entfallen ab sofort.
Veröffentlicht am
War es bislang erlaubt, Kälber, die nach dem 10. Dezember 2006 geboren wurden, ohne Untersuchung aus einem Restriktionsgebiet herauszubringen, ist dies von nun an nicht mehr möglich. Darauf weist das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen im Landratsamt Karlsruhe in einer Pressemitteilung hin. Für den Transport von Wiederkäuern aus dem Landkreis Karlsruhe in ein nicht reglementiertes Gebiet, gelten wieder die ursprünglichen Auflagen. So müssen beispielsweise Schlachttiertransporte verplombt werden, bei Nutztiertransporten sind je nach vorgesehenem Transportdatum die Behandlung der Tiere mit einem Insektizid und Blutuntersuchungen notwendig. Bei Fragen zu den genauen Bedingungen, unter denen Wiederkäuer aus dem Beobachtungsgebiet...
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