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Die BVD-Verordnung kommt

In den nächsten vier bis sechs Monaten müssten die Rinderhalter damit rechnen, dass die Verordnung zur Bekämpfung der bovinen Virusdiarrhoe (BVD) in Kraft tritt, meldet das Bundeslandwirtschaftsministerium auf seinen Internetseiten. Die Planungen sehen vor, dass alle nach dem 31. Dezember 2007 geborenen Tiere und alle Tiere, die nach dem 31. Dezember 2007 transportiert werden sollen, auf die Krankheit untersucht werden sollen. Tiere, die jünger als 90 Tage sind, sollen ohne Untersuchung transportiert werden dürfen, wenn der Bestand BVD unverdächtig ist.
Veröffentlicht am
Voraussetzung für den Transport ohne Untersuchung ist, dass der Betrieb aus dem die Tiere stammen, einen unverdächtigen Status haben. Dazu müssen alle Tiere untersucht worden sein. Ziel sei es, so genannte Virämiker zu identifizieren und dannach auszumerzen. Mastbullen, die beim Inkrafttreten der Verordnung mindestens sechs Monate alt sind, müssen nicht untersucht werden. Speziell bei Fleischrinderbetrieben ist der Aufwand für die Blutprobennahme nicht unerheblich. Eine Möglichkeit, den Aufwand zu reduzieren, besteht darin die nächste Probe, die für die jährliche Untersuchung auf BHV1 gezogen wird, auch für die Untersuchung auf BVD-Antigene zu benützen. Um die Kosten zu senken, könnten man die Proben im Labor poolen. Untersuchungen auf...
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