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BImSch wird einfacher

Der Bundesrat hat der Abschaffung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) und mehr als 2 GVE pro ha zugestimmt.
Veröffentlicht am
Außerdem wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei Rinderställen erst ab 600 und bei Kälberställen erst ab 500 Tierplätzen vorgeschrieben. Daneben werden künftig erst solche Getreideerfassungsanlagen als genehmigungsbedürftig eingestuft, in denen mehr als 25.000 Tonnen im Jahr und mehr als 400 Tonnen pro Tag umgeschlagen werden.
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