Was sich für den Schweinehalter ändert
Ab 1. Juni 2014 sind vier EU-Verordnungen bei der Schlachtung von Schweinen in Europa anzuwenden, die zu einigen Änderungen bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung führen. In manchen Teilen Deutschlands hat die Einführung der "visuellen Fleischuntersuchung" oder "Fleischuntersuchung ohne Anschnitte" ohne Vorbedingungen zu Diskussionen beim amtlichen Untersuchungspersonal geführt. Es wird zum Teil befürchtet, dass Nachteile für den Verbraucherschutz entstehen könnten.
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