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Der Stichtag rückt näher

Seit fünf Jahren müssen Schweinehalter laut den Paragraphen 26(3)und 40 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) sowohl Stichtags- als auch die Übernahmemeldungen von Tieren in eine zentrale Schweinedatenbank melden.
Veröffentlicht am
Im Falle eines Seuchenausbruchs soll mit den eingespielten Daten rasch gehandelt werden können. Die Datenbankinformationen erleichtern eine schnelle Abklärung von Infektionswegen und –ursachen. Im Seuchenfall lassen sich Tierbewegungen per Knopfdruck verfolgen. Voraussetzung, um die Herkunft der Seuche zu lokalisieren und die Ausbreitung einer Seuche schnellstmöglich zu bekämpfen. Nutznießer der Schweinedatenbank seien laut dem Zentralverband der deutschen Schweineproduktion (ZDS) die Landwirte. Nach Paragraph 26 (3) der ViehVerkV müssen die Tierhalter – auch die Hobbyschweinehalter – der zuständigen Behörde bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine melden. Dabei werden ab 1. Januar 2008 drei...
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