Bundesregierung plant geändertes Tierschutzgesetz
Die Bundesregierung will ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungseinrichtungen für Nutztiere etablieren.
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Das schlägt sie in ihrem Gesetzentwurf (16/7413) zur Änderung des Tierschutzgesetzes vor. Danach sollen künftig nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in den Verkehr gebracht werden. Außerdem ist in dem Entwurf die Möglichkeit vorgesehen, Anforderungen an die bestimmungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Stalleinrichtungen durch den Betreiber einzuführen. Bei diesem Vorhaben erfährt der Bundestag Unterstützung vom Bundesrat, der ebenfalls ein derartiges Verfahren gefordert hat. Dem stimmt die Regierung in ihrer Gegenäußerung zu. Auch der Nationale Normenkontrollrat äußert in seiner Stellungnahme keine Bedenken gegen das Vorhaben.



