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BHV1: Ab 2009 Impfpflicht für Rinder in Rheinland-Pfalz

Ab Januar 2009 gilt für alle Rinderbestände in Rheinland-Pfalz, die nicht frei von BHV-1 sind, eine Impfpflicht. Die erste Grundimmunisierung muss bis spätestens 31. März 2009 vorgenommen werden, teilt das rheinische Landesuntersuchungsamt jetzt in einer Pressemitteilung mit. Geimpft werden muss so lange, bis kein BHV1-positives Rind mehr im Bestand ist. Von der Impfpflicht befreit sind Tierhalter, die ihren Bestand bis 31. März 2009 komplett auflösen und die Halter reiner Kälbermastbetriebe mit reiner Stallhaltung.
Veröffentlicht am
Obwohl BHV1-Infektionen seit 2001 in Deutschland flächenhaft bekämpft wird, waren in Rheinland-Pfalz Ende 2007 erst 66 Prozent der Rinderbestände BHV1-frei. Im Bundesschnitt waren zu dieser Zeit bereits knapp 80 Prozent der Bestände ohne Befund. Einige Bundesländer kommen sogar schon auf über 90 Prozent.
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