Lebensgefahr im Güllelager
Im Jahr 2024 verloren bereits drei Menschen beim Umgang mit Gülle ihr Leben. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum diese Arbeit so gefährlich ist und nennt Sicherheitsmaßnahmen.
- Veröffentlicht am

Jährlich ereignen sich etwa 33.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle (mehr als drei Krankheitstage bzw. tödliche Arbeitsunfälle) in der Landwirtschaft. Davon ereignen sich durchschnittlich 163 beim Umgang mit Gülle. Zwei dieser Unfälle enden im Schnitt tödlich.
Die meisten Unfälle ereignen sich bei der Arbeit an Güllefass, Güllerührwerk, Güllepumpe sowie Schläuchen und Leitungen. Etwa acht Prozent der Unfälle stehen im Zusammenhang mit Güllegasen. In Güllegruben entstehen Schwefelwasserstoff, Kohlenstoffdioxid, Methan und Ammoniak. In höherer Konzentration ist Schwefelwasserstoff nicht mehr wahrnehmbar, weil der Geruchsnerv gelähmt wird. Beim Einatmen drohen Bewusstlosigkeit und Atemstillstand. Schon wenige Atemzüge reichen aus. Kohlendioxid birgt Vergiftungs-und Erstickungsgefahr. Methan bildet mit Sauerstoff ein explosives Gemisch. Daher sind in Gülleanlagen offenes Feuer, Funkenbildung und Rauchen verboten.
Der richtige Einstieg ins Güllelager
Der falsche Einstieg ins Güllelager war in der Vergangenheit Ursache für viele tragische Unfälle. Es gilt dabei folgendes zu beachten:
- Güllelager vor Einstieg vollständig entleeren und sicherstellen, dass Gase nicht nachträglich in die Lagerstätte strömen können.
- Anlagenteile, zum Beispiel Rührwerke, abschalten und vor unbefugtem Zugriff sichern.
- Vor Einstieg für ausreichende Atemluft sorgen, zum Beispiel durch Zwangsbelüftung und Messung der Gaskonzentration oder durch ein umluftunabhängiges Frischluftgerät.
- Einstieg nur an einem Rettungsgurt und durch mindestens zwei Personen gesichert, dabei das Seil an einem Dreibock oder einer gleichwertigen Einrichtung anschlagen.
Im Unglücksfall kommen Retter oft selbst zu Schaden, weil sie in Panik falsch handeln. Daher ist die erste Prämisse: Ruhe bewahren! Eine regelmäßige Unterweisung zum richtigen Vorgehen aller im Betrieb lebenden Personen ist wichtig.
Bei einem Schadgasunfall gilt:
- Notruf 112 absetzen
- Sicherstellen, dass Pump-, Rühr- und Spüleinrichtungen abgeschaltet sind bzw. diese ggf. außer Kraft setzen
- Für Frischluft sorgen (Tore, Türen, Fenster von außen öffnen, Lüftung an, Gebläse platzieren)
- Unter Berücksichtigung der Eigensicherung wie zuvor beschrieben ggf. erst jetzt eigene Rettungsversuche unternehmen.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.