Neuer Leitfaden Tiertransport
Gemäß Beschluss der QS-Fachbeiräte Rind- und Kalbfleisch, Schweinefleisch sowie Geflügel
vom 24. Juni tritt ab 1. Januar 2009 der Leitfaden Tiertransport in Kraft. Die Vorgaben, die im Leitfaden Tiertransport zusammengefasst sind, gelten zunächst freiwillig.
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Zum 1. Januar 2011 werden die Vorgaben dann für Landwirte und Tiertransportunternehmen verpflichtend. Ziel des Leitfadens sei der schonende und artgerechte Umgang mit Tieren beim Transport sowie die sichere und eindeutige Übermittlung aller relevanten Daten in Bezug auf die Herkunftssicherung und Rückverfolgbarkeit, teilt die Qualitäts und Sicherheits GmbH jetzt in einer Pressemitteilung mit. Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Tiere, besonders im Hinblick auf Zustand und Hygiene der Transportmittel, sowie die Transportfähigkeit, habe dabei höchste Priorität. Außerdem werden Anforderungen an die Qualifizierung des Personals und eine ordnungsgemäße Dokumentation definiert. Die Kriterien orientieren sich an den Vorgaben zur guten...



