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Bundesrat beschließt BVDV-Verordnung

Bei der Bekämpfung des Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) in der Rinderhaltung setzen Bund und Länder in Zukunft auf stringentere Maßnahmen. Mit der BVDV-Verordnung, für die der Bundesrat am vergangenen Freitag in einer zwischen Ländern und Bund abgestimmten Neufassung grünes Licht gab, wird ab 1. Januar 2011 eine allgemeine Untersuchungspflicht auf BVDV eingeführt. Diese gilt für Rinder, die nicht älter als sechs Monate sind, und für Tiere, die aus einem bestehenden Bestand gebracht werden sollen.
Veröffentlicht am
Kälber, die nach Inkrafttreten der Neuregelung geboren worden sind, und die von Rindern stammen, die tragend in den Bestand eingestallt worden sind, müssten unverzüglich auf BVDV untersucht werden. Auch Rinder, bei denen klinishce Anzeichen darauf schließen lassen, dass sie an der Mucosal Disease erkrankt sind, müssten schnellstmöglich getestet werden. Wurde bei einem Rind eine BVDV-Infektion festgestellt, muss der Besitzer das betroffene Tiere spätestens 60 Tage nach der ersten Untersuchung nochmals auf die Erkrankung testen lassen. Ein persistent BVDV infiziertes Rind muss sofort getötet werden. Abweichend davon darf es auch direkt geschlachtet werden. Das Muttertier sowie etwaige Nachkommen des infizierten Rindes müssen dann ebenfalls...
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