Exporterstattungen für reinrassige Zuchtrinder erneut gesenkt
Die EU-Kommission hat mit Verordnung (EG) Nr. 921/2006 vom 21. Juni 2006 die Exporterstattungen für reinrassige Zuchtrinder erneut gesenkt. Die neuen Erstattungssätze belaufen auf 29,6 Euro pro 100 Kilo Lebendgewicht. Sie gelten seit dem 22. Juni 2006
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