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Vertragsnaturschutz auf neuer Fördergrundlage

Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) wurde in Folge der GAP-Reform und der von der Europäischen Union veränderten Förderbedingungen für die Förderperiode 2007 bis 2013 (ELER-Verordnung) angepasst. Das teilte das baden-württembergische Agrarministerium (MLR) am 24. Oktober 2006 in Stuttgart mit.
Veröffentlicht am
Die Unteren Naturschutz- sowie Landwirtschaftsbehörden an den Landratsämtern wurden inzwischen angewiesen, die Verlängerung von LPR Verträgen für den Ver-tragsnaturschutz mit der Laufzeit ab 1.1.2007 auf der Grundlage der überarbeiteten LPR abzuschließen. Allerdings müssen diese Verträge derzeit unter den Vorbehalt der noch ausstehenden Genehmigung des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum des Landes Baden-Württemberg (MEPL II) durch die EU gestellt werden, erklärt das MLR. Vertragsnaturschutz als zielgerichtetes Instrument der Landschaftspflege Der Vertragsnaturschutz stellt ein zielgerichtetes Instrument der Landschaftspflege dar, der auf Initiative der zuständigen Behörde mit den Bewirtschaftern auf freiwilliger Basis...
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