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Düngemittelverordnung muss Bodenschutz sicherstellen

Die im Rahmen der Düngemittelverordnung zugelassenen Düngemittel, Bodenhilfsstoffe und Kultursubstrate sowie deren Ausgangsstoffe müssen einer kritischen Überprüfung unterzogen werden, forderte der Deutsche Bauernverband (DBV)am 25. Oktober 2006 anlässlich der verbotenen Entsorgung der Chemikalie PFT auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Veröffentlicht am
Um sicherzustellen, dass nur Bodenhilfsstoffe, Klärschlämme und Bioabfälle auf landwirtschaftliche Flächen gelangen, die die strengen gesetzlichen Anforderungen mindestens erfüllen, seien die Kontrollen deutlich auszuweiten und eine Gütesicherung für alle landbaulich verwerteten organischen Abfälle verpflichtend einzuführen, betonte der DBV. Diese müsse sowohl für die Einzelkomponenten als auch für Gemische von organischen Siedlungsabfällen etwa in Form von Bodenhilfsstoffen gelten, erklärte der DBV. Lückenlose Kontrolle aller Bioabfälle und Klärschlämme gewährleisten Im Sinne eines nachhaltigen Boden- und Verbraucherschutzes müsse ausgeschlossen werden, dass Substanzen mit unkalkulierbarem Risiko unkontrolliert auf landwirtschaftliche...
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