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Positivliste für Einzelfuttermittel aufgelegt

Die Normenkommission für Einzelfuttermittel hat jetzt die fünfte Version der Positivliste vorgelegt. Da der Gesetzgeber mit der Verordnung (EG) Nummer 1831/2003 eine neue rechtliche Einordnung von Aminosäuren und ihren Salzen, deren Analoge sowie Harnstoff und seinen Derivaten vorgenommen hat, gelten diese Stoffe als Zusatzstoffe und nicht mehr wie bisher als Einzelfuttermittel. Damit ist ihre Listung in der Positivliste nicht mehr gerechtfertigt. Die Normenkommission hat dieser Tatsache nun Rechnung getragen und die Stoffe in der fünften Auflage der Positivliste gestrichen.
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Darüber hinaus hat die Normenkommission weitere Einzelfuttermittel in die Positivliste aufgenommen beziehungsweise zusätzliche Anforderungen an die bereits aufgenommenen Einzelfuttermittel gestellt. Dabei spielt nach Angaben der Kommission sowohl bei neuen als auch bei bereits gelisteten Produkten vor allem die Risikobewertung eine Rolle. Besonders bei einer Vielzahl von Nebenerzeugnissen bei der Lebensmittelherstellung, die bisher zu Futterzwecken bestimmt waren, gebe es einen großen Nachholbedarf, um deren Eignung als Futtermittel und ihre Unbedenklichkeit transparent zu dokumentieren. Insgesamt umfasst die fünfte Version der Positivliste 324 Einzelfuttermittel. Neu aufgeführt sind die Futtermittelgruppen "19 Erzeugnisse und...
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