Verordnung für Monitoring von Wildvögeln vorgelegt
Klinisch gesunde Wildvögel sollen in Zukunft systematisch auf Erreger der Vogelgrippe untersucht werden. Vorgaben für die Durchführung des Monitorings enthält die Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat. Ein aktives Monitoring insbesondere von erlegtem Federwild sei notwendig,
um Aufschluss über die bei Wildvögeln in Deutschland vorhandenen Subtypen der aviären Influenza-A-Viren zu bekommen, heißt es in der Begründung.
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In der Vergangenheit seien in vielen Fällen Wildvögel als Ursache für den Eintrag
solcher Viren in Geflügelbestände und nachfolgenden Krankheitsausbrüchen mit teilweisen schwerwiegenden Folgen vermutet oder sogar ermittelt worden. Das Agrarressort beziffert die Kosten pro Untersuchung auf durchschnittlich
44 Euro. Bei insgesamt 3500 Proben kommen damit auf die Länder Gesamtkosten von jährlich knapp 160.000 Euro zu.
Aktuell: In einer privaten Hühnerhofhaltung in Südfrankreich wurde diese Woche
das hochpathogene H5N1-Virus nachgewiesen. Alle 32 Tiere der Haltung wurden gekeult und alle Schutz- und eine Überwachungsmaßnahmen eingeleitet worden.
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