Colistin-Einsatz soll beschränkt werden
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Der Entwurf sieht vor, die Verbrauchsmenge von Colistin auf maximal fünf Milligramm pro PCU (Population Correction Unit) festzusetzen. PCU ist eine Maßzahl, die aus der Gesamtbiomasse von Nutztieren in einem Land errechnet wird. Ein PCU steht dabei für ein Kilogramm eines lebenden oder geschlachteten Tieres. Wie die EMA mitteilt, solle es den EU-Mitgliedstaaten freistehen, individuell niedrigere Grenzwerte für den Verbrauch festzusetzen, etwa unter einem Milligramm pro PCU.
Die EMA sah sich zu diesem Schritt durch das Auftauchen des Colistin-Resistenzgens MCR-1 genötigt. MCR-1 liegt auf einem Plasmid und könne dadurch einfach von einem Bakterium auf ein anderes übertragen werden. Es wurde zuerst bei Enterobakterien in China nachgewiesen, dann in Europa und inzwischen auch in den USA. Die Entwicklung sei besorgniserregend, so die "Pharmazeutische Zeitung", da das Polymyxin Colistin bei Menschen ein Reserveantibiotikum darstelle. In der Tierhaltung ist der Verbrauch in den vergangenen Jahren gestiegen, was unter anderem wachsenden Resistenzen gegen andere Antibiotikaklassen geschuldet sei. Heute gehört Colistin laut EMA zu den fünf am häufigsten bei Tieren eingesetzten Antibiotika in der EU.
Nach dem Willen der EMA soll Colistin nun auch in der Veterinärmedizin als Reserveantibiotikum eingestuft werden. Das bedeutet, dass es nur noch dann eingesetzt werden darf, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen. Die Behörde betont, dass die Einsparungen beim Colistin nicht zu einem Mehrverbrauch anderer Antibiotika führen sollen. Stattdessen sollten allgemeine Maßnahmen wie verbesserte Haltungs- und Mastbedingungen sowie Impfungen greifen. Angesichts des Preiskampfs und des Konkurrenzdrucks in der modernen Landwirtschaft und Fleischproduktion dürfte das allerdings ein frommer Wunsch bleiben.
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