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Flatdecks

Frist für Altgebäude ist ausgelaufen

Seit 2006 gelten für Schweine haltende Betriebe in Deutschland die Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Am 4. August 2016 ist eine der letzten Übergangsfristen für Altgebäude ausgelaufen – es geht um den Platz in der Ferkelaufzucht.
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Absatzferkeln über 20 kg muss laut der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Mindestfläche von 0,35 m² zur Verfügung stehen. Für Altgebäude reichten bis 4. August aus gesetzlicher Sicht 0,30 m² je Ferkel. Ab jetzt muss in allen deutschen Ställen ― egal ob neu oder alt – den Ferkeln ab 20 kg die Mindestfläche von 0,35 m² zur Verfügung gestellt werden. In den unteren Gewichtsklassen "über 5 bis 10 kg" sowie "über 10 bis 20 kg" gelten weiterhin die Vorgaben von 0,15 beziehungsweise 0,20 m² je Aufzuchtferkel!

Eine Überbelegung kann rechtliche Folgen haben

Landwirtschaftliche Fachzeitschriften haben daher in den vergangenen Monaten immer wieder über Optionen berichtet. Falls die neuen Platzvorgaben noch nicht erfüllt werden, raten wir dringend dazu, schnell zu reagieren - Ansonsten besteht ein Verstoß gegen die Tierschutzbestimmungen. Möglichkeiten, kurzfristig ausreichend Platz zu schaffen ist beispielsweise:

- die Anpachtung eines Flatdecks von einem Berufskollegen.
- oder Anpassungen im Aufstallungs­managment (unter anderem dichtere Aufstallung zu Beginn der Ferkelaufzucht – bei Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben).
- oder Anpassungen im Verkaufsmanagement (unter anderem früherer Verkauf von Ferkeln in Absprache mit dem Mäster beziehungsweise Abnehmer).

Mittel- und langfristig können die Anpassung des Sauenbestandes oder je nach örtlicher und betrieblicher Rahmenbedingungen eine Betriebserweiterung in der Ferkelaufzucht Optionen sein.

 

 

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